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Statuten drucken


A. Allgemeine Bestimmungen
 

Art. 1
Die Zahnpflegekasse ist eine politisch und konfessionell neutrale Institution gemeinnütziger Natur, von unbestimmter Dauer, im Sinne von ZGB Art. 60 ff, mit Sitz in Schattdorf.
 
Art. 2
Die Zahnpflegekasse versichert ihre Mitglieder für Zahnpflege, zahntechnische Laborarbeiten und Leistungen an Brillengläser/Linsen.
 
Art. 3
Alle Bekanntmachungen allg. Natur erfolgen in rechtsverbindlicher Weise mittels Rundschreiben.


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