Die Bezugsberechtigung für neue Mitglieder
beginnt mit dem Eintrittsdatum gemäss Versicherungs-ausweis
der Zahnpflegekasse.
Kinder und Erwachsene, die vor dem 55.
Altersjahr der Zahnpflegeversicherung beitreten, können
gleichermassen vom umfassenden Versicherungsschutz profitieren.
Lassen Sie sich von uns während den
Kassenstunden beraten,
oder melden Sie sich
Online für
eine Mitgliedschaft bei uns an.